ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Teilnehmende an der CHANCENschule

Vertrag für die CHANCENschule: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

a) Angebot & Leistung

Das Chancenwerk e.V. bietet im Rahmen der CHANCENschule Lernförderung für
Schüler:innen an. Diese wird als Gruppenunterricht (in der Gruppengröße von 4 bis 8
Kindern) durchgeführt.

b) Anmeldung 

Die Anmeldungen für das Lernförderangebot der CHANCENschule sind an die Zentrale
(Chancenwerk e.V., Am Markt 18, 44575 Castrop-Rauxel) zu richten.
Bei einer Anmeldung innerhalb eines laufenden Monats ist eine anteilige
Teilnahmegebühr fällig, welche sich durch Multiplikation der Anzahl Schulwochen des
betroffenen Monats mit der durchschnittlichen Gebühr je Termin errechnet.

c) Terminabsprache

Die Termine für die Lernförderungen werden spätestens drei Monate im Voraus durch
Chancenwerk e.V. an die unter den Kontaktdaten ausgewiesene E-Mailadresse mitgeteilt.
Darüber hinaus hängt die Terminplanung in den Räumlichkeiten der Lernförderung aus. 

d) Ausschluss eines Kindes

Verhält sich ein/e Schüler:in im Gruppenunterricht wiederholt grob störend, so kann diese
/ dieser im Interesse der anderen Gruppenmitglieder von der Lernförderung
ausgeschlossen werden.

e) Zeitkonto, Ausfall von Terminen & Fehlzeiten

Die Schüler:innen sind bei Fehlen 48 Stunden im Voraus zu entschuldigen.
Entschuldigungen sind an die Chancenwerk-Mailadresse der Schule zu richten.
Entschuldigte Termine werden auf ein Zeitkonto gutgeschrieben. Fehlt ein Kind
unentschuldigt, so erfolgt keine Gutschrift auf dem Zeitkonto.
Entfällt ein Termin aus Gründen, die Chancenwerk e.V. zu vertreten hat oder fällt der
Termin auf einen Feiertag, so wird dies dem Zeitkonto gutgeschrieben.
Das Zeitkonto wird nach regulärem Vertragsende (vgl. „Widerruf & Kündigung“)
verrechnet, die Lernförderung kann dann im Umfang des Guthabens kostenfrei in
Anspruch genommen werden. Eine Auszahlung des Zeitguthabens ist ausgeschlossen.
Das Zeitguthaben kann nicht übertragen werden.

f) Datenschutz

Die persönlichen Daten von Schüler:innen und Erziehungsberechtigten werden streng
vertraulich behandelt und stehen nur den Mitarbeitenden des Chancenwerk e.V. zur
Verfügung. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

g) Härtefallantrag 

Ein Teilerlass oder Erlass der Teilnahmegebühr kann im Rahmen eines Härtefallantrages
erfolgen. Der Antrag ist formlos an Chancenwerk e.V., Am Markt 18, 44575 CastropRauxel zu stellen.

h) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt
haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist.
Castrop-Rauxel den 11. Juli 2023